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   BFH, 17.03.1960 - IV 193/58   

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https://dejure.org/1960,11013
BFH, 17.03.1960 - IV 193/58 (https://dejure.org/1960,11013)
BFH, Entscheidung vom 17.03.1960 - IV 193/58 (https://dejure.org/1960,11013)
BFH, Entscheidung vom 17. März 1960 - IV 193/58 (https://dejure.org/1960,11013)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 09.10.1963 - I 189/61 U

    Vorliegen eines Liebhabereibetriebes bzw. eines auf Gewinnerzielung angelegten

    Für Vollblutzuchten hat das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 193/58 U vom 17. März 1960, BStBl 1960 III S. 324, Slg. Bd. 71 S. 197, ausgeführt, daß eine Vermutung dafür spreche, daß sie zu den Liebhaberbetrieben gehören.

    Der Vorinstanz ist auch in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs IV 193/58 U a.a.O. darin beizutreten, daß Rennpreise und Züchterprämien allein keinen kalkulatorischen Ausgleichsposten für die sicheren Aufwendungen darstellen.

    Die Vorinstanz kann sich hierfür nicht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 193/58 U a.a.O. berufen, weil der dort entschiedene Fall einen anderen Tatbestand betraf.

    Im Gegensatz zu dem Tatbestand des Urteils des Bundesfinanzhofs IV 193/58 U a.a.O. sind hier die Einnahmen nicht auf Rennpreise und Züchterprämien beschränkt.

  • BFH, 04.03.1970 - I R 123/68

    Unterhaltung eines Gestüts - Betriebswirtschaftliche Grundsätze -

    Sie rügt weiter, daß die Vorentscheidung von den BFH-Urteilen IV 193/58 U vom 17. März 1960 (BFH 71, 197, BStBl III 1960, 324), I 189/61 U vom 9. Oktober 1963 (BFH 78, 199, BStBl III 1964, 79) und I 221/62 S vom 2. November 1965 (BFH 85, 121, BStBl III, 1966, 255) abweiche.

    Aus der bisherigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile IV 193/58 U, a. a. O., und I 189/61 U, a. a. O.) ergibt sich, daß von einer gewissen Größenordnung des Gestüts oder Rennstalls an die Wahrscheinlichkeit, Renngewinne und Züchterpreise zu erzielen, besteht.

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